Guten Tag,
Folgende Situation: Ich (24Jahre) wohne mit meinem Stiefvater alleine in ein 4 Zimmer Wohnung. Ich arbeite in einer Firma. Mein Stiefvater ist seit längerer Zeit arbeitslos und soll jetzt hartz4 bekommen(Antrag ist schon gestellt). Für die Wohnung zahl ich die Hälfte und mein Stiefvater die Hälfte.
Frage:
Wie ist das jetzt, wann würde die Arbeits -Agentur die eine Hälfte von meinen Stiefvater übernehmen?
Was sagt das Gesetz, und welche Voraussetzungen muss man erfüllen?
Ist das eine Wohngemeinschaft oder eine Bedarfsgemeinschaft?
Muss ich als Stiefsohn für meinen Stiefvater aufkommen da ich am arbeiten bin?
Danke
ich glaube "nein"
Stiefeltern/Stiefkinder sind eigentlich nicht Unterhaltsberechtigt.
Ich Zweifelsfall nen Anwalt einschalten. Falls das Amt es trotzdem versuchen sollte !
Eigentlich läuft das Eher als WG.