Rundbrief 1-2007

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

wir berichten für Sie ausführlich von der Stiefelterntagung 2006 in der Evangelischen Akademie Bad Boll, die wir gemeinsam mit dem Evangelischen Frauen-und Männerwerk Württemberg durchgeführt haben. Zugleich laden wir Sie ganz herzlich zur diesjährigen Stiefelterntagung nach Bad Boll ein. Unter dem Titel „Woher - Wohin? Patchworkfamilien und ihre Familiengeschichte(n)“ wollen wir uns am 16. und 17. Juni intensiver mit den individuellen Prägungen und den Geschichten unserer Herkunfts- und Erstfamilien beschäftigen. Gerade für Stief- oder Patchworkfamilien besteht die größte Herausforderung darin, unterschiedliche Familiensysteme, Traditionen und Kulturen bewusst wahrzunehmen und in die neue Familie zu integrieren. Gelingt das nicht, leiden die neue Paarbeziehung und insbesondere die Kinder sehr darunter. Lesen Sie dazu unsere drei Lesetipps für Kinder. Wir freuen uns, Ihnen auch über erste Lichtblicke für Stieffamilien in Bedarfsgemeinschaften berichten zu können. Die Sozialgerichte Berlin und Düsseldorf halten die uneingeschränkte Einstandspflicht von Stiefeltern für ihre Stiefkinder für verfassungswidrig und lassen dies gerade prüfen. Mehr dazu in unseren Rechtsinformationen.

Rechtsinformationen

Hartz IV – Lichtblicke für Stieffamilien in Bedarfsgemeinschaften

Immer mehr Gerichte gehen davon aus, dass die uneingeschränkte Einstandspflicht von Stiefeltern für ihre Stiefkinder, wie sie seit 1.8.2006 durch die Neuregelung des § 9 Absatz 2 SGB II eingeführt wurde, nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Das Sozialgericht Berlin (8. Januar 2007 Az.: S 103 AS 10869/06 ER) und das Sozialgericht Düsseldorf (Aktenzeichen: S 24 AS 27/07 ER 01.03.07) legen deshalb die Norm dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vor. Das Sozialgericht Düsseldorf führt hierzu u.a. aus: „§ 9 Abs. 2 Satz 2 SGB II n.F. ist überwiegend wahrscheinlich verfassungswidrig ohne die Möglichkeit einer verfassungskonformen Auslegung. Die schematische Anrechnung des Einkommens des Stiefelternteils verstößt gegen das Gebot zur Sicherung des Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 GG. Darüber hinaus wird das Recht, das eigene Leben und die Beziehungen frei zu gestalten verletzt (Art. 2 Abs. 1 GG). Auch wird die Freiheit zur Eheschließung (Art. 6 GG) verletzt, wenn die Eheschließung automatisch mit einer Unterhaltspflicht für die Kinder der Ehefrau verknüpft wird“. Weiterhin raten wir allen betroffenen Familien, Widerspruch gegen nachteilige Bescheide einzulegen und zu klagen, damit die Bescheide nicht rechtskräftig werden. Eine Musterbegründung finden Sie auf unserer Homepage: www.stieffamilien.de Bei Bedarf schicken wir sie Ihnen auch zu.

Auch nicht titulierter Unterhalt kann vom Einkommen absetzbar sein!

Das SG Oldenburg hat festgestellt (S 49 AS 416/05 vom 12.09.06), dass auch nicht titulierter Unterhalt, wenn er unstreitig ist und in der Höhe der Düsseldorfer Tabelle entspricht vom Einkommen gem. § 11 Abs.2 Nr. 7 SGB II abgesetzt werden darf. Dies ist wichtig für alle Stieffamilien, in denen der nicht leibliche Elternteil freiwillig Unterhalt an einen früheren Ehepartner oder leibliche Kinder zahlt und nun bei der Prüfung von Ansprüchen der Stiefkinder auf Sozialgeld mit seinem vollen Einkommen veranlagt werden soll.

Reform des Unterhaltsrechts

Bei der Reform des Unterhaltsrechts ist es durch die Nachverhandlungen innerhalb der Großen Koalition nochmals zu Änderungen des Gesetzentwurfs gekommen. Für Stieffamilien relevant: In Mangelfällen stehen künftig die zweiten Ehepartner im gleichen Rang (2. Rang) wie die geschiedenen Partner, wenn sie gemeinsame Kinder betreuen. Unverheiratete Partner, die Kinder betreuen, werden demgegenüber in den 3. Rang gestellt. Kinder sind grundsätzlich im 1. Rang. Die Erwerbspflicht der geschiedenen Ehefrau, die Kinder betreut, soll künftig schon früher beginnen, in Abweichung vom momentanen so genannten „Altersphasenmodell“. § 1570 des Gesetzentwurfes lautet: „Ein geschiedener Ehegatte kann von dem anderen Unterhalt verlangen, solange und soweit von ihm wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann. Dabei sind insbesondere die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung zu berücksichtigen. Bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes kann eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden.« Dadurch werden auch Ansprüche von nichtehelichen Müttern und geschiedenen Müttern weiter einander angeglichen. Bestehende Unterhaltstitel können an die Neuregelung angepasst werden, „soweit eine wesentliche Änderung der Unterhaltsverpflichtung eintritt und die Änderung dem anderen Teil unter Berücksichtigung seines Vertrauens in die getroffene Regelung zumutbar ist“. Die Reform soll zum 1. Juli 2007 in Kraft treten.

Dr. Susanne v. Puttkamer, RA., Mediatorin

Buchbesprechungen

Miris geheimer Plan
Eine spannende Geschichte zur Erstkommunion

Brigitte Endres, Michaela Heitmann
Pattloch Verlag 2007

Ein Lesebuch für Kinder in der Grundschule. Miri lebt in einer Stieffamilie. Ihre Mutter nennt das „Familienkuddelmuddel“. Miri kommt mit allen bestens aus, außer - mit ihrem Stiefbruder Ronnie! Es könnte alles ganz prima sein, wenn nur die Eltern nicht immer so streiten würden. Und dann auch noch um das Sorgerecht für Miri. Dann steht auch noch Miri’s Erstkommunion an, die Miri gerne mit allen feiern würde. Miri ist verzweifelt. Wozu hat Miri eine beste Freundin? Genau dafür, dass Miri mit ihr sehr kreativ versucht, einen geheimen Plan umzusetzen. Sehr spannende und fantasievolle Geschichte, die wieder einmal zeigt, was Kinder wollen.

Monika Tack

Familie Patchwork - Nils und seine neue Familie

Brigitte Endres, Irmgard Paule
KeRLE im Herder Verlag, 2007

Beim Kindergartenfest im Sommer hat sich Nils Mutter in Lars verliebt, den Vater von Nils Kindergartenfreundin Emma. Nils mag Emma und auch ihren Vater Lars und freut sich stets auf die gemeinsamen Unternehmungen. Als seine Mutter ihm eröffnet, dass Lars und Emma zu ihnen ziehen werden, ist Nils völlig verunsichert. Er hat große Angst, seine Mutter zu verlieren, und einen Zweit-Papa braucht er schon gar nicht. Erst ein Gespräch mit seinem Vater ermutigt Nils, sich auf die neue Familiensituation einzulassen. Ein einfühlsam geschriebenes Bilderbuch, für Kindergarten-Kinder. Mit Tipps für die Eltern, wie sie ihren Kindern den Start in eine Patchworkfamilie erleichtern können.

Ilse Rapp

Und Papa seh ich am Wochenende
Martina Baumbach, Jan Lieffering
Gabriel Verlag 2006

Wenn Mama und Papa streiten, dann flüstert Leo seinem Hund Greta zu: „Keine Sorge, sie reden nur“, um sich zu beruhigen. Aber die dicke Luft zwischen seinen Eltern kommt immer häufiger, immer öfter schläft Papa auf dem Sofa im Wohnzimmer. Eines Tages zieht Papa aus, ohne Mama, ohne Leo und ohne Greta. Er hinterlässt überall leere Stellen: im Bad, im Wohnzimmerschrank, an der Garderobe, am Esstisch. Ob Leo Papa einmal besuchen möchte, fragt Mama ihn. Da hat Leo Sorge, er könnte dann zwei Leos werden, ein Papa- und ein Mama-Leo. Als Leo zum ersten Mal Papa besucht, ist dort alles neu, aber die Sachen kennt er noch alle von früher. Jetzt sehen sie ganz fremd aus, als ob sie Heimweh hätten. Oma Lissi versucht Leo zu erklären, warum sich seine Eltern trennten. „Und wenn ich jeden Tag so brav bin wie vor Weihnachten, wird dann alles wieder gut?“ fragt Leo, aber Oma Lissi sagt, dass sie sich nicht seinetwegen scheiden ließen. Und Mama versichert ihm, dass sie sich zwar voneinander scheiden ließen, sich aber niemals von ihm trennen werden. Eines Tages, als Papa Leo wieder vom Wochenendbesuch heimbringt, bittet Leo ihn, ihn doch bis zur Haustür zu bringen, „sonst kennt ihr euch ja bald nicht mehr.“ Papa gibt ihm Recht, denn auch wenn sie jetzt geschieden sind, könnten sie noch immer Freunde sein. Ein wundervoll illustriertes Bilderbuch. Ich hoffe, dass sich recht viele getrennte Eltern damit beschäftigen, um sich Mut zu holen, trotz allem, was zwischen ihnen vorgefallen ist, gemeinsam für ihre Kinder zu sorgen.

Adelheid Payer-Pechan

„Mama hat einen neuen Mann! Papa lebt jetzt mit einer anderen Frau“

Bericht über die Stiefelterntagung 2006 in Bad Boll

Viele folgten der Einladung zur 2. Tagung für Stiefeltern, die von der Ev. Akademie in Kooperation mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen Stieffamilien und der Ev. Frauen- und Männerarbeit in Württemberg veranstaltet wurde. Gleich zu Beginn formulierten die Teilnehmer/innen in Kleingruppen ihre Fragen an vier im Raum verteilten Stationen zu den Themenfeldern Paar – Kinder – Umfeld – Recht. Schon hier wurde deutlich, dass die der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen stieffamilien Rundbrief Ausgabe 1 — 2007 größte Herausforderung für Stieffamilien darin besteht, unterschiedliche Familienkulturen und Erziehungsstile auf die Reihe zu bekommen. Deshalb kommt es im Alltag sehr darauf an, gut im Kontakt zu sein und viel miteinander zu kommunizieren. „Wie können wir unsere Paarbeziehung pflegen, wenn wir ständig in der Elternrolle gefordert sind?“ Folgerichtig wurde so Kommunikation zu einem Schlüsselthema des Wochenendes. Vorgestellt und eingeübt wurden die vier Stufen der „Gewaltfreien Kommunikation“ nach Marshall Rosenberg: Beobachten, ohne zu bewerten – Gefühle wahrnehmen und ausdrücken – Bedürfnisse formulieren und dafür Verantwortung übernehmen – konkrete Bitten formulieren. Im Plenum gab es dazu die erhellende Übung, dass jede/r mit einem anderen Wort genauer beschreibt, wenn er/sie sich gut bzw. schlecht fühlt: Ich bin erleichtert, dankbar, zuversichtlich bzw. enttäuscht, leer, erschöpft ... Erstaunliches Ergebnis: Sich gut bzw. schlecht fühlen können wir auf 80 verschiedene Weisen zum Ausdruck bringen – und damit dem andern und uns selber helfen, uns besser zu verstehen. Die anschließenden Übungen in Kleingruppen, vorgegebene oder eigene Dialoge aus dem Alltag einer Stieffamilie bewusst zu hören, brachten viel Schmunzeln und Lachen hervor. Die Tücken der Kommunikation im Alltag wurden sichtbar. In Gesprächsgruppen gab es dann die Möglichkeit zum persönlichen Austausch. In einer Väterrunde erzählten Stiefväter, wie sie ihre Rolle erleben. Ein junger Stiefvater suchte noch nach seinem Platz in der neuen Familie und dem richtigen Umgang gegenüber den Stiefkindern. Soll er gleich in die Erziehung eingreifen und andere Saiten aufziehen? Andere Väter erzählten aus ihrer Erfahrung, dass es sich lohnt, sich Zeit zu lassen und zuerst das Vertrauen der Stiefkinder zu gewinnen. Denn diese brauchen Zeit, die Trennung vom leiblichen Elternteil zu verarbeiten und sich auf eine neue Beziehung einzulassen. Wichtig sei es auch, sich nicht mit dem leiblichen Vater zu vergleichen, sondern einen eigenen und authentischen Stil zu entwickeln. Vielleicht ist man dann am Ende eher ein väterlicher Freund. Die Väterrunde brachte auch ans Licht, wie viele Paare sich die Frage nach einem gemeinsamen Kind stellen und mit wie viel widersprüchlichen Gefühlen diese Frage behaftet ist. Wird das gemeinsame Glück erst dadurch ganz? Oder ist es vernünftiger, sich keine neue Verantwortung für ein weiteres Kind aufzuladen? Eine andere Runde im Plenum drehte sich um Streit- und Rechtsfragen, die den Unterhalt, den Umgang und das Sorgerecht betrafen und mit dem oder der Ex ausgehandelt werden müssen. Bevor man hier vor Gericht zieht, so die Empfehlung der Expertin, sollte auf jeden Fall der Weg der Familien-Mediation versucht werden, der immer noch vielen Paaren nicht bekannt ist. Empfehlenswert sind ausgebildete Mediatoren/Mediatorinnen der Bundes- Arbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation (www.bafm-mediation.de). Auf diesem Weg werden Themen und unterschiedliche Interessen klar benannt und nach tragfähigen und fairen Lösungen gesucht. Die Abrechnung erfolgt nach Stundensätzen, nicht nach Streitwert. Weitere Fragen der Stiefeltern betrafen Umgangsrechte und Umgangspflichten des Stiefeltern- bzw. des leiblichen Elternteils und das Erbrecht. Hier lohnt es sich kundig zu machen. Hilfreiche Informationen dazu gibt es beim Mitveranstalter der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen Stieffamilien (www.stieffamilien.de). Wenn auch manches anders ist und manche Herausforderungen hinzukommen, so sehen sich Patchwork-Familien einfach als Familien mit besonderen Möglichkeiten und Chancen. Eine selbstverständlichere Wahrnehmung durch Umfeld und Gesellschaft täte ihnen allerdings gut. Die schön gelegene Akademie Bad Boll, so stellten die Teilnehmer/innen am Ende fest, ist immer eine Reise wert, besonders im Sommer: „Es ist schön, als Stieffamilie gesehen und gehört zu werden und ein Forum zu haben. Wir kommen gern nächstes Jahr wieder.“ Das wäre dann am 16./17. Juni 2007.

Dr. Günter Banzha, Männerpfarrer der Ev. Landeskirche in Württemberg

Neues aus Österreich

FamZ: Patchworkfamilie interdisziplinär

Patchworkfamilien sind zu einem gängigen Lebensmodell unserer Zeit geworden, ein Modell, das ein hohes Maß an individueller Flexibilität, Gestaltungsfreiheit und Gestaltungswillen erfordert. In letzter Zeit werden von sozialwissenschaftlicher und politischer Seite Forderungen laut, Patchworkfamilien als Mehrheitsphänomen zu akzeptieren, für das es gesellschaftliche Rahmenbedingungen und Modelle zu entwickeln gilt. In der aktuellen Ausgabe der „FamZ – Interdisziplinäre Zeitschrift für Familienrecht“ wird dieser aktuellen Diskussion ein Forum geboten. Um dabei der Komplexität des Themas Rechnung zu tragen, hat sich das Herausgeberteam ebenfalls der Patchworktechnik bedient: Expertinnen und Experten aus dem rechtlichen, sozialwissenschaftlichen, pädiatrischen und pädagogischen Bereich leisten einen Beitrag zum Schwerpunkthema Patchworkfamilie dieser Ausgabe.

FamZ – Interdisziplinäre Zeittschrift für Familienrecht, Ausgabe Nr. 2/2007
Bestellung unter : http://www.famz.at
Quelle: beziehungsweise 06/2007, ÖIF – Österreichisches Institut für Familienforschung an der Universität Wien

Selbsthilfegruppen Stieffamilien gibt es in:

Aachen, Augsburg, Bamberg, Berlin, Bonn, Celle, Detmold, Essen, Frankfurt/Main, Friedberg, Friedland, Hannover, Hildesheim, Heidenheim, Kammeltal-Wettenhausen, Karlsruhe, Kassel, Leinfelden-Oberaichen, Mülheim, München, Münster, Nümbrecht, Nürnberg, Oldenburg, Regensburg, Rendsburg, Schleswig, Seefeld, Sternenfels, Stuttgart, Tübingen, Villingen, Wiesbaden und in Österreich, Schweiz, Niederlande

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