Guten Tag,
Folgende Situation: Ich (24Jahre) wohne mit meinem Stiefvater alleine in ein 4 Zimmer Wohnung. Ich arbeite in einer Firma. Mein Stiefvater ist seit längerer Zeit arbeitslos und soll jetzt hartz4 bekommen(Antrag ist schon gestellt). Für die Wohnung zahl ich die Hälfte und mein Stiefvater die Hälfte.
Frage:
Wie ist das jetzt, wann würde die Arbeits -Agentur die eine Hälfte von meinen Stiefvater übernehmen?
Was sagt das Gesetz, und welche Voraussetzungen muss man erfüllen?
Ist das eine Wohngemeinschaft oder eine Bedarfsgemeinschaft?
Muss ich als Stiefsohn für meinen Stiefvater aufkommen da ich am arbeiten bin?
Danke
Kommentar:
Das Gericht setzt sich in seiner Urteilsbegründung nicht mit der Frage der Schlechterstellung der ehelichen Stieffamilien durch die Änderung des § 9 Absatz 2 Satz 2 SGB II zum 1.8.2006 auseinander, da es sich bei der betroffenen Familie um eine nichteheliche Partnerschaft handelte.
Im Ergebnis billigt das Bundessozialgericht die Grundsatzentscheidung des Gesetzgebers, steuerfinanzierte Sozialleistungen nur als allerletztes Mittel der Hilfe zu gewähren, wenn alle anderen Möglichkeiten der Existenzsicherung ausgeschöpft sind.
Es bleibt somit im Grunde der Verantwortung der Partner überlassen, zu entscheiden, ob man es sich "leisten" kann, zusammenzuziehen. Ob der gewünschte Zweck des Gesetzgebers, die Haushalte zu entlasten, hierdurch erreicht wird, bleibt fraglich.
Auch der Weg, durch ausdrückliches "Nichtübernehmen" der finanziellen Verantwortung für Stiefkinder zu einer Leistungsgewährung für die Kinder zu kommen, scheint angesichts der oben stehenden Ausführungen des Gerichts versperrt.
Im Ergebnis bedeutet dies, dass die Partner sich trennen müssen, wenn der Stiefelternteil die finanzielle Verantwortung nicht tragen möchte oder kann. Es mutet zynisch an, wenn die Richter dies mit der Bemerkung "sozialpolitisch nicht wünschenswert" abhandeln, jedoch ist es letztlich die Entscheidung des Gesetzgebers der Großen Koalition, die zu dieser Rechtslage geführt hat.
Sprechen Sie ihre Abgeordneten immer wieder hierauf an. Die nächste Bundestagswahl kommt!