Der Start in eine neue Paarbeziehung nach Trennung und Scheidung ist nicht einfach. Alle, die eine solche Situation bereits einmal erlebt haben, wissen um die Ängste und die Unsicherheiten aber auch das Glück und die Hoffnungen eines solchen Vorhabens.
Vor allem allein erziehende Mütter mit Kind/ern haben es schwer, wenn sie sich entscheiden, mit einem neuen Partner wieder eine feste Paarbeziehung einzugehen, und so den ersten Schritt auf dem Weg zu einer Stief- oder Patchworkfamilie wagen.
Dazu der folgende Bericht. Wir haben ihn beim Verband Alleinerziehender Mütter und Väter, Ortsverband Frankfurt am Main, gefunden, der uns den Artikel freundlicherweise überlassen hat.
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
vor Ihnen liegt die letzte Ausgabe unseres Rundbriefes, der im neuen Jahr nicht mehr in Papierform, sondern nur noch als Infobrief über unsere
Homepage www.stieffamilien.de zu beziehen sein wird.
Ende diesen Jahres schließt auch das Büro unserer Geschäftsstelle in Obertshausen, da unsere „Frontfrau“ Monika Tack in Vorruhestand
geht. Trotz intensiven Suchens ist es uns nicht gelungen, junge aktive Nachfolgerinnen oder Nachfolger zu finden, die bereit waren, zweimal
pro Woche den bisherigen Telefondienst und die umfangreiche Büro- und Verwaltungstätigkeit weiterzuführen.
Sehr froh sind wir jedoch über den gelungenen Um- und Ausbau unserer Stiefhomepage zu einem interaktiven Community-Portal. Dieses wird seit Frühjahr 2008 intensiv von Betroffenen, Fachkräften, den Medien u.a. genutzt, wie unsere Statistiken belegen. Insbesondere die neuen
Themenforen, die aktuellen Rechtsinformationen und der aktualisierte Rechtsratgeber, aber auch die Literaturliste, die Statistik und unsere Rundbriefe werden oft aufgerufen.
Die Umgestaltung der Homepage verdanken wir einem engagierten Stiefvater, der das Konzept für das Communitiy-Portal im Rahmen einer Diplomarbeit in Absprache mit der Geschäftsstelle erstellte, umsetzte und seit Frühjahr 2008 gemeinsam mit den RedakteurInnen auch betreut.
Da es uns wichtig ist, dass die Unterstützung von Stieffamilien auch nach der Schließung des Büros in kleinerem Umfang weitergeführt wird, haben wir in Absprache mit dem Bundesfamilienministerium vereinbart, dass Teile unserer Informations- und Beratungsarbeit im kommenden Jahr von der Bundesarbeitsgemeinschaft Elterninitiativen (BAGE) fortgeführt werden: Herrn Hannes Lachenmair erreichen Sie in seinem Büro in München immer donnerstags in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr unter der Rufnummer 089 – 961 60 60 60.
Auch wenn das neue Medium Homepage vieles bündelt, vereinfacht und den Zugang erleichtert, ist uns das persönliche Gespräch und die qualifizierte individuelle Beratung weiterhin wichtig. Deshalb können Sie uns auch im neuen Jahr unter der alten Rufnummer 06104 – 40 79 70 immer montags 19.00 - 20.00 Uhr und mittwochs von 10.00 -11.00 Uhr telefonisch erreichen. Oder Sie schreiben an unsere neue
Postanschrift: Seligenstädter Strasse 74-76, 63179 Oberts hausen.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien fröhliche Weihnachtstage und ein gesundes und zufriedenes Neues Jahr.
Danken möchten wir allen, die viele Jahre unsere Arbeit mit Interesse verfolgt haben, und insbesondere denen, die uns gefördert, unterstützt und begleitet haben.
Nicht ohne Stolz blicken wir auf einige bemerkenswerte Verbesserungen, die wir gemeinsam mit Ihnen in den letzten 20 Jahren für Mitglieder
von Stief- und Patchworkfamilien erreichen konnten.
Ihre
Ilse Rapp, Monika Tack,
Karin Menje,
Adelheid Payer-Pechan
Erfahrungsbericht aus der Stiefmütter - Selbsthilfegruppe Frankfurt,
die jetzt ihre Arbeit eingestellt hat:
„Nach fast zehn Jahren regelmäßiger Stiefmütter-Treffen in den Räumen der Ev. Familienbildung in Frankfurt-Sachsenhausen hat sich unsere Gruppe in diesem Jahr aufgelöst. In fast allen Fällen sind die Stiefkinder inzwischen erwachsen, wohnen meistens nicht mehr zuhause. Die damit verbundenen Probleme haben sich erledigt oder verschoben auf andere Lebensbereiche.
Da auch nur noch wenige neue Stiefmütter die Unterstützung unserer Gruppe suchten, haben wir beschlossen, die Selbsthilfegruppe zu beenden und uns jetzt als Frauengruppe alle zwei Monate in privatem Rahmen zu treffen, denn wir sind durch die gemeinsamen Erfahrungen und den Austausch nach wie vor verbunden.
Die Stiefsituation hat mich sehr geprägt in den letzten Jahren. Es gab viele tausend Situationen, in denen ich mir so hilflos vorkam, und um dem Image einer bösen Stiefmutter entgegenzuwirken, wollte ich natürlich erst recht alles ‘richtig’ machen.
In der Stiefmüttergruppe habe ich immer wieder Halt in schwierigen Situationen gefunden. Ich war immer ungemein beruhigt, dass es anderen genauso ging wie mir, dieses ‘Nachfühlen können’ war sehr spürbar. Ich fühlte mich immer gut verstanden und angenommen. Beeindruckend war, dass oft ein Thema in den verschiedenen Stieffamilien zum gleichen Zeitpunkt aktuell war. Ich habe nicht nur wertvolle Hinweise für die
eigenen Probleme erhalten, sondern auch mal Tipps in Bezug auf finanzielle Regelungen, wie z.B. Unterhaltszahlungen oder den Umgang mit
den Expartnerinnen.
Meine eigenen Erfahrungen als Stiefmutter und Mutter haben gezeigt, dass doch für mich ein Unterschied zwischen eigenen und Stiefkindern
spürbar gewesen ist. Es ist etwas anderes, ob das eigene oder das Stiefkind einen als ‘böse’ bezeichnet oder sagt: ‚Ich hasse Dich‘ oder: ‚Ich
zieh aus, wenn ich etwas größer bin‘. Beim eigenen Kind geht es einem viel tiefer ins Herz. Dagegen setzt man oft das eigene Kind, das
weniger verhaltensauffällig als das Stiefkind ist, hintendran, was eigentlich der falsche Weg ist.
Eine Gemeinsamkeit ist in vielen Stieffamilien, dass die leiblichen Väter oft handlungsunfähig und durch Schuldgefühle viel zu nachgiebig
waren, und im Grunde genommen keine Verantwortung übernehmen wollten, was im Extremfall dazu führt, dass man als Stiefmutter hintergangen wird. Ein Beispiel: Obwohl eine klare Taschengeldregelung besteht für alle Kinder, die im gemeinsamen Haushalt wohnen, steckt der Vater einem seiner leiblichen Kinder hinter dem Rücken der Stiefmutter zusätzlich Geld zu.
Im Nachhinein sehe ich, dass viele von uns Frauen ein enormes Maß an Engagement und psychologischem Wissen in all den Jahren aufgebaut
haben. Durch die ‘Stief’-Erfahrung (Problematik) hat man ein ganz anderes Gefühl für menschliches Verhalten. Ein Satz ist mir ganz intensiv im Gedächtnis hängengeblieben. Ich hatte meine Stieftochter mal gefragt, was ich denn als Stiefmutter falsch gemacht hätte und
sie hat mir geantwortet: Nichts, Du hast alles richtig gemacht, aber genau das ist das Problem, weil ich mir das immer von meiner leiblichen
Mutter gewünscht habe.
Meine eigene Beziehung ist leider in die Brüche gegangen. Gerade weil ich so unendlich viel Energie in die Beziehung und die Erziehung aller
Kinder gesteckt habe, fühlt sich das manchmal sehr ungerecht an. Erstaunlicherweise suchen die Stiefkinder auch nach der Trennung noch den
Kontakt zu mir.
Allen Stiefmüttern ist zu wünschen, dass ihre Männer sich am entscheidenden Punkt für sie und eine gemeinsame Zukunft entscheiden – und nicht dagegen. Dennoch möchte ich, wie die meisten Stiefmütter, die Zeit mit den Stiefkindern nicht missen, es gab auch wundervolle Stunden und Tage.
Wir haben der Selbsthilfegruppe und der BAG SHG Stieffamilien sehr viel zu verdanken. In manchen Fällen wäre es ohne die Unterstützung
der Gruppe sicher zur Trennung gekommen. Vor allem danken wir den Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle, die uns mit Seminaren, liebevollem Verständnis und mit Rat und Tat unterstützt haben.“
M.H.
Rechtsinformationen
Bundessozialgericht bestätigt geltende Regelung bei Hartz IV!
Stiefeltern müssen finanziell für ihre Stiefkinder in vollem Umfang einstehen.
Bislang nur als Presseerklärung vorliegend hat das Bundessozialgericht im Verfahren B 14 AS 2/08 am 13. November 2008 entschieden, dass
§ 9 Absatz 2 Satz 2 SGB II verfassungsgemäß ist.
Dies bedeutet, dass die volle Anrechnung des Stiefelterneinkommens bei der Beurteilung der Bedürftigkeit eines Kindes im Rahmen des SGB
II rechtmäßig ist. Befremdlich ist die Begründung, die das Gericht heranzieht, da diese erkennen lässt, dass die Tragweite der Neuregelung übersehen wurde. Die Richter argumentieren, nichteheliche Partnerschaften dürften nicht besser gestellt werden als Stieffamilien, in denen die Partner verheiratet seien und bei denen § 9 Absatz 5 SGB II eine Unterstützung des Stiefkindes vermute.
Dass seit der Neuregelung vom 01.08.2006 auch für diese ehelichen Stieffamilien nicht mehr § 9 Absatz 5 gilt, sondern Absatz 2 mit der Folge, dass die relativ hohen Freibeträge aus Absatz 5 bei der Ermittlung der Leistungsfähigkeit des Stiefelternteils entfallen sind, blieb offenbar unbemerkt, zumindest aber unberücksichtigt. Die laut Gericht erstrebenswerte „Angleichung“ erfolgte letztlich zum Nachteil der verheirateten Stieffamilien.
Deutliche Worte hingegen fand das Gericht für das schwierige Verhältnis von Sozialrecht und Unterhaltsrecht des BGB, indem ausgeführt wird,
dass sich das SGB II „insgesamt vom zivilrechtlichen Unterhaltsrecht gelöst“ hat mit dem Ziel, das SGB II als „letztes soziales Auffangnetz“ zu etablieren.
Dass für dieses soziale Auffangnetz nun vorrangig Stiefeltern herhalten sollen, ist vor allem auch deswegen unbefriedigend, weil die Inanspruchnahme der unterhaltsverpflichteten leiblichen Eltern von Seiten der Behörden und Gerichte nicht mit der gleichen Konsequenz
betrieben wird.
Änderung des Beratungshilferechts
Seit dem 20.11.2008 liegt der Gesetzentwurf des Bundesrats zur Änderung des Beratungshilferechts vor. Hierdurch werden die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Beratungshilfe deutlich verschärft. Beratungshilfe gewährt bei Bedürftigkeit die Übernahme der Kosten der Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts bei außergerichtlichen Rechtsfällen (im Gegensatz zur Prozesskostenhilfe bei gerichtlichen Streitigkeiten). Künftig wird unterschieden zwischen bloßer „Beratung“ und „Vertretung“ durch einen Anwalt. Eine nachträgliche Bewilligung der Beratungshilfe bei Inanspruchnahme eines Anwalts wird nicht mehr möglich sein. Die Eigenbeteiligung des Mandanten steigt auf 30,00 Euro, sofern Beratung und Vertretung in Anspruch genommen werden (bisher 10,00 Euro Eigenanteil). Außerdem steht zu erwarten, dass Hilfesuchende künftig verstärkt auf die so genannten „anderen Stellen“ verwiesen werden, die Rechtsberatung gewähren. Hier wird es Listen geben, die diese Beratungsstellen für das jeweilige Bundesland aufzeigen. Die Möglichkeiten, sich als bedürftiger Rechtssuchender durch einen Anwalt seiner Wahl beraten und vertreten zu lassen, werden damit deutlich beschnitten. Wann die Änderungen in Kraft treten, ist bislang noch nicht bekannt.
Dr. Susanne von Puttkamer,
RA und Mediatorin, Jena
Lesetipps
Begleiteter Umgang von Kindern - Ein Handbuch für die Praxis
W.E. Fthenakis (Hrsg.), Verlag C.H. Beck,
München 2008
Mit diesem Handbuch liegen Ergebnisse eines mehrjährigen Forschungs- und Interventionsprojektes vor, das unter der Leitung des renommierten Familienforschers Prof. Dr. Dr. Dr. W.E. Fthenakis im Staatsinstitut für Frühpädagogik, München, und im Institut für angewandte Familien-, Kindheits- und Jugendforschung an der Universität Potsdam durchgeführt wurde in interdisziplinärer Zusammenarbeit von Wissenschaftlern und Praktikern aus verschiedenen Berufsgruppen.
Unter Einbeziehung von internationaler Forschung und Praxis wurde intensiv der Problematik nachgegangen, in welchen Fällen und
unter welchen Bedingungen helfende Maßnahmen von dritter Seite ein Kind darin unterstützen können, trotz Trennung oder Scheidung der
Eltern einen Kontakt zu beiden Eltern anzubahnen, wiederherzustellen oder aufrechtzuerhalten, falls (aus vielfältigen Gründen) ein Umgang nicht möglich erscheint oder ohne Hilfe ein Kontaktabbruch droht.
Das Handbuch bietet eine kritische Reflexion von Modellen im In- und Ausland über den begleiteten Umgang und über den Forschungsstand und es stellt einen allgemeinen Praxisleitfaden für Institutionen zur Verfügung im Sinne einer Qualitätssicherung (Standards in Deutschland) für diese gesetzlich verankerte Hilfeform. Diese Standards sind im Rahmen des Projektes entwickelt worden.
Speziell für alle diejenigen, die beruflich mit dem Thema begleiteter Umgang im Zusammenhang von Trennung/Scheidung befasst sind, enthält das Fachbuch neben der Empirie auch eine Fülle von Literaturhinweisen und Analysen zur Vertiefung eigenen Wissens und Verwertung in der konkreten Arbeit.
Brigitte Gugerel,
RA und Fachanwältin für Familienrecht, Darmstadt
Neue Wege entdecken – Praxisbeispiele für den Umgang mit dem Umgang
Autoren: Edith Weiser, Geschäftsführerin VAMV LV NRW e.V. und
Edmund Faust, Vätergruppe Kassel e.V. (Psychotherapeut)
Herausgeber: Verband alleinerziehender Mütter und Väter Landesverband NRW e.V. 2007
Nicht immer gelingt es Eltern, nach einer Trennung oder Scheidung sich zum Wohle ihrer Kinder weiterhin zu verständigen und im Interesse
der Kinder zu handeln. Die Erfahrung in der Praxis zeigt, dass es großen Informations- und Beratungsbedarf gibt, dem diese Broschüre Rechnung tragen will. Die Texte für die unterschiedlichen Zielgruppen – Elternteile, die mit ihren Kindern zusammenleben bzw. nicht zusammenleben – sind inhaltlich und optisch unterschiedlich gestaltet. Sie laufen auf einander zu und treffen sich in der Mitte, bei den Wünschen der Kinder.
In knapper Form fassen die Autoren der Broschüre die verschiedenen Problemfelder zusammen und ergänzen sie mit, teils kommentierten,
Erfahrungsberichten von Eltern, die auf unterschiedliche Weise dieses oder jenes Problem für sich und ihre Kinder gelöst haben. So
schildern z.B. Väter und Mütter, wie sie Wege verlassen konnten, die nicht zum Ziel führten, wie sie an einem Interessenausgleich gearbeitet und Vertrauen aufgebaut haben. Wie sie ihre eigenen Möglichkeiten entdeckt und ihr eigenes Wohlbefinden gestaltet haben oder gelernt haben, die Hoffnung nicht aufzugeben und Geduld mit sich und dem anderen Elternteil zu haben. Die Berichte sprechen für sich: Es lohnt sich, Rat und Beratung anzunehmen. Es lohnt sich, sich mit sich selbst und den eigenen Bedürfnissen auseinander zu setzen, denn nur so können alle Beteiligten ihren Kindern dabei helfen, die Trennungskrise zu überstehen.
Adelheid Payer-Pechan
Selbsthilfegruppen Stieffamilien gibt es in:
Aachen, Augsburg, Bamberg, Berlin, Berlin-Zehlendorf, Bonn, Darmstadt, Detmold, Diessen am Ammersee, Dresden, Erlangen, Essen, Friedberg, Friedland, Heidenheim, Kammeltal-Wettenhausen, Karlsruhe, Kassel, Koblenz, Leinfelden-Oberaichen, Ludwigsburg, Mülheim,
München, Münster, Neustadt/Weinstr., Nümbrecht, Nürnberg, Oldenburg, Regensburg, Rendsburg, Schleswig, Seefeld, Stuttgart, Tübingen, Villingen, Wiesbaden und in den Niederlanden, in Österreich sowie in der Schweiz.
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
„Wie wir Kinder in eine neue Familienkonstellation begleiten können und was Kinder brauchen“ war Schwerpunkt des Vortrages von
Gerhard Bliersbach, Dipl. Psychologe, psychoanalytischer Therapeut und selbst seit vielen Jahren Stiefvater, bei der diesjährigen Fachtagung für
Stieffamilien im Juni in der Evangelischen Akademie Bad Boll.
Weitere Kooperationspartner der Tagung waren das Frauen- und Männerwerk der evangelischen Kirche Württembergs.
Die Trennung bzw. Scheidung der Eltern stürzt Kinder und Jugendliche in ein schweres Gefühlschaos von Verunsicherung, Angst und Desillusionierung.