Stieffamilie

Das Cochemer Modell: Förderung des Kindeswohls und Stärkung der Stieffamilie

Seit nunmehr zwölf Jahren besteht der Arbeitskreis Trennung und Scheidung, der vom Familiengericht Cochem mit einem klaren Ziel ins Leben gerufen wurde: Alle an Trennung und Scheidung beteiligten Professionen sollen zusammenwirken um in Sorge- und Umgangsstreitigkeiten Gerichtsentscheidungen zu vermeiden und die Eltern zu einer verantwortungsvollen, kindeswohlgerechten Entscheidung anzuhalten. In letzter Zeit findet dieses Modell immer mehr Beachtung auch in anderen Bundesländern und mehr und mehr Gerichte entschließen sich dazu, Arbeitskreise mit ähnlichem Ziel zu gründen.

Was ist Besondere des so genannten „Cochemer Weges“? Die Möglichkeiten des Verfahrensrechts werden folgendermaßen genutzt: Der Familienrichter terminiert besonders schnell, wenn er einen Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge oder Regelung des Umgangs auf den Tisch bekommt. Am besten innerhalb von 2-3 Wochen. Auf einen schriftlichen Bericht des Jugendamts wird verzichtet, der Mitarbeiter spricht persönlich mit den Betroffenen und kommt dann mit zum ersten Gerichtstermin. Die beteiligten Anwälte verzichten darauf, lange Schriftsätze zu verfassen, die bislang vor allem dazu dienten, den anderen Elternteil in möglichst schlechtem Licht erscheinen zu lassen und auch darauf, alle bislang angesammelten Vorwürfe zu Papier zu bringen. Im ersten Gerichtstermin wirken alle Beteiligten dahingehend zusammen, dass eine möglichst einvernehmliche Regelung getroffen wird. Ist das nicht möglich, geht es für die Eltern in eine Art „Pflichtberatung“. Das Verfahren wird ausgesetzt und alle Beteiligten versuchen weiterhin, zu einer gemeinsamen Entscheidung zu kommen. Eltern wird auf diese Weise in der schwierigen Trennungs- und Scheidungssituation dabei geholfen, den Blick auf die Kindesinteressen nicht zu verlieren. Weil die Dynamik, die in einer Trennung liegt, sehr stark ist, kommt es in gewisser Weise auch zu einem „sanften“ Druck auf die Eltern, an die auch eine gewissen Erfolgserwartung herangetragen wird. Dies wird von manchen kritisch betrachtet, insbesondere auch von solchen Eltern, die lieber die alleinige Sorge hätten oder auch von kampferprobten Anwälten, die sich als einseitige Interessenvertreter verstehen. Es dient aber letztlich dazu, die Kindesinteressen in einer schwierigen Situation nachdrücklich zu vertreten. Auch wenn es rechtlich keinen Vorrang der gemeinsamen elterlichen Sorge gibt, so spiegelt diese doch vor allem den Anspruch darauf wieder, Kindern beide Eltern zu bewahren, worauf auch die Reform des Kindschaftsrechts abzielte.

Auf diese Weise ist es im Gerichtsbezirk Cochem zu einer nahezu 100-prozentigen Beibehaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge gekommen. Auch die dadurch vermehrt entstehenden Umgangsstreitigkeiten werden nach den aufgezeigten Grundsätzen angegangen.

Sicher eignet sich das Modell nicht für alle Familiengerichte und auch nicht für alle Fälle. Kommunikationsbereitschaft lässt sich nicht erzwingen, aber doch nachhaltig fördern.

Wichtig ist die Überschaubarkeit der Beteiligten (z.B. die Zahl der Anwälte im Gerichtsbezirk) ohne deren Mitwirkung das Modell nicht funktioniert. Ein weiterer ganz wichtiger Aspekt: In den begleitenden Arbeitskreisen kommen alle Professionen ins Gespräch und verstehen besser, auf welcher Grundlage der jeweils andere handelt. Anwälte werden mit dem Modell der Mediation konfrontiert, Jugendamtsmitarbeiter verstehen besser, warum Anwälte z.T. streitförderne Schriftsätze verfassen und das gemeinsame Ziel, das Kindeswohl zu bewahren, schweißt alle zusammen. Ein echtes Miteinander statt ein Gegeneinander der Professionen entsteht, bei dem das Kindeswohl als oberste Prämisse gilt.

Die Erkenntnis, dass ein gerichtlicher Streit zwischen Eltern eines Kindes, in dem es um das Kind geht, am besten vermieden wird, setzt sich mehr und mehr durch. Auch zukünftigen betroffenen Scheidungspaaren wird dadurch verdeutlicht, dass es besser ist, nicht erst in die Eskalationsfalle zu tappen, sich rechtzeitig Rat und Hilfe zu holen und den Blick auf die Bedürfnisse der Kinder nicht zu verlieren. Verantwortliche Elternschaft sollte ohne eine Gerichtsentscheidung über die Kinder auskommen. So kann sich insgesamt auch ein Mentalitätswechsel in der Gesellschaft vollziehen, der gerade auf dem Feld von Scheidungen immer noch aussteht.

Und was bedeutet dies für Stieffamilien?

Der Boden auf dem eine Stieffamilie wächst, ist eine frühere Familie. Wenn dort ein Mindestmaß an Kooperation und Gemeinsamkeit im Hinblick auf Kinder praktiziert wird, kommt dies auch der zweiten Familie zugute. Streitigkeiten mit einem früheren Partner belasten die neue Partnerschaft nicht mehr, Kinder, die spüren, dass ihre leiblichen Eltern gemeinsam für sie da sind, können den neuen Partner besser akzeptieren. Insoweit gilt: Cochem ist auch gut für Stieffamilien.

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