ungerecht

Unterhalspflichtig per Gerichtsurteil? Kann man da nichts machen?

Folgender Fall:
Meine Partnerin ist vor 4 Jahren mit ihrem damals 9jährigen Sohn zu mir gezogen. Ich selber bin kinderlos und unverheiratet. Das JA hat für den Jungen die Beistandschaft und versucht seit Jahren erfolglos den Erzeuger zu Unterhaltszahlungen zu verpflichten.
Der leibliche Vater zahlt bewusst keinen Unterhalt und achtet darauf, dass sein "offizelles" Netto-Einkommen die 900€-Grenze nicht übersteigt. Zusammen mit seiner Partnerin führt er ein finanziell unabhängiges Leben, sämtliche Besitztümer gehören offiziell seiner Partnerin.

Ich gehe hart arbeiten und bekomme dank vieler Jahre selbstfinanzierter Weiterbildung per Abendschule dafür gutes Geld, natürlich Steuerklasse 1, sprich : fast die Hälfte des Brutto geht in die Staatskasse.
Meine Partnerin ist Diabektikerin und hat einen 350€-Job von dem sie u.a. ihre Krankenkasse und die Medikamentenkosten bezahlt.
Faktisch zahle ich den Unterhalt für meine Partnerin und deren Sohn.
Das ich für meine Lebenspartnerin aufkomme ist mir sonnenklar und finde ich auch gerecht, aber laut einem Gerichts-Urteil bin ich für das Kind unterhaltspflichtig(!), weil der Kindsvater schön unter der Pfändungsgrenze lebt und mit seiner (wohlhabenden) Lebenspartnerin ein lockeres Leben führt.
(Siehe Rundbrief vom 23.12.08: Stiefeltern müssen finanziell für ihre Stiefkinder in vollem Umfang einstehen)

Wenn ich dem Kind unterhaltspflichtig bin, warum kann ich den Unterhalt nicht von der Steuer absetzten?
Warum zahle ich als unterhaltspflichtiger "Kinderloser" einen Prozent mehr Steuer für PV & RV als der Kindsvater der keinen Unterhalt zahlt?
Warum zählen wir vor der Krankenkasse nicht als Familie sondern müssen zweimal, getrennt bezahlen?
Was ist, wenn meine Partnerin für längere Zeit ins Krankenhaus muss?
Ich habe auf das Kind bezogen keinerlei Rechte, aber muss für sämtliche Pflichten aufkommen!! Ist das Gerecht???

Gibt es keine Möglichkeit, für den Jungen Unterhalt zu beantragen? Warum kümmern sich die Ämter nicht darum, den leiblichen Vater mehr in die Pflicht zu nehmen? ...nur weil ich mit meinem Bruttogehalt als Besserverdiener gelte?

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